Allgemeine Geschäftsbedingungen des Stellenportals GoGeoGo

Das Stellenportal GoGeoGo wird vertreten und betrieben durch:

Philipp Bernhard, Tim Erdmann & Matthias Sell GbR
Luisenstrasse 50
10117 Berlin
Deutschland

Geschäftsführer: Philipp Bernhard, Tim Erdmann, Matthias Sell


Umsatzsteueridentifikationsnummer: FOLGT

E-Mail: [email protected]

Webseite: gogeogo.de

§ 1 Vertragspartner

1.1.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Philipp Bernhard, Tim Erdmann & Matthias Sell GbR, Luisenstrasse 50, 10117 Berlin (nachfolgend "GoGeoGo") und ihren Kunden. Sie regeln alle Einzelheiten der Leistungserbringung zwischen den Parteien.

1.2. 

Die kommerziellen Angebote von GoGeoGo nach Massgabe dieser Bedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und/oder Personen, die nach § 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) als Kaufleute gelten oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sind.

§ 2 Geltungsbereich

Vertragsgegenstand ist der Inhalt der jeweiligen Auftragsbestätigung von GoGeoGo, einschliesslich aller darin in Bezug genommenen Unterlagen und diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, unabhängig davon, ob sie eine wesentliche Abweichung von der Auftragsbestätigung darstellen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn GoGeoGo ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zustimmt.

§ 3 Vertragsabschluss

3.1.

Durch Anklicken des Bestellbuttons (z. B. mit der Aufschrift „Jetzt verbindlich inserieren" o. ä.) auf der Website von GoGeoGo und Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Datenschutzbestimmungen von GoGeoGo gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. 

3.2.

Das Zustandekommen des Vertrages bedarf der Annahme durch GoGeoGo. Das Angebot gilt als angenommen, sobald dem Kunden eine Auftragsbestätigung zugeht.

3.3.

Schliessen die Parteien telefonisch oder mündlich einen Vertrag, erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung per E-Mail, die die telefonisch vereinbarten Bedingungen enthält. Weitere Erklärungen der Parteien sind nicht erforderlich.

§ 4 Beschreibung der Leistungen

4.1.

GoGeoGo stellt dem Kunden die Möglichkeit zur Verfügung, Anzeigenplätze für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen auf den Webseiten von GoGeoGo zu nutzen. Die Stellenanzeigen werden im Auftrag des Kunden im Internet veröffentlicht.

4.2. 

In Bezug auf angeliefertes Datenmaterial, Anzeigentexte oder zugehörige Speichermedien übernimmt GoGeoGo keinerlei Verantwortung. GoGeoGo ist insbesondere nicht verpflichtet, diese Materialien aufzubewahren oder an den Kunden zurückzugeben.

4.3. 

Abhängig von der vom Kunden gewählten Produktkategorie werden die Stellenanzeigen für den jeweils individuell vereinbarten Zeitraum auf der Website https://www.gogeogo.de/pricing-geojobs geschaltet. Sind die Anzeigen während der Vertragslaufzeit aktiv, bleiben sie während der gesamten vereinbarten Schaltungsdauer öffentlich sichtbar. Nach Ablauf der Schaltungsdauer besteht die Möglichkeit, eine Stellenanzeige zu verlängern. Die Verlängerung der Veröffentlichung einer Stellenanzeige wird als erneute kostenpflichtige Schaltung auf Basis des bestehenden Vertrages zwischen GoGeoGo und dem Kunden behandelt. GoGeoGo behält sich das Recht vor, Stellenanzeigen ohne vorherige Absprache in eine höhere Produktkategorie zu verschieben oder zu verlängern. Es ist wichtig zu wissen, dass GoGeoGo niemals eine Herabstufung vornimmt.

4.4.

Die gebuchten Anzeigenplätze stehen dem Auftragnehmer für einen Zeitraum von 12 Monaten zur Verfügung. Die vereinbarte Anzahl von Anzeigen kann nur innerhalb dieses Zeitraums in Anspruch genommen werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Nutzungsrecht des Auftraggebers an den innerhalb dieser Frist nicht in Anspruch genommenen Anzeigenplätzen.

4.5. 

GoGeoGo behält sich vor, Aufträge des Kunden abzulehnen oder bereits veröffentlichte Stellenanzeigen zu löschen, wenn die zu veröffentlichenden Inhalte gegen geltendes Recht, behördliche Verbote, Rechte Dritter, die guten Sitten oder die AGB von GoGeoGo verstossen. Gleiches gilt, wenn der Kunde im Auftrag Links zu Leistungselementen setzt, die direkt oder indirekt auf Seiten mit unzulässigen Inhalten verweisen. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt hiervon unberührt. GoGeoGo wird unzulässige Inhalte nur nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen oder auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entfernen. Für den Fall, dass der Kunde den Grund für die Ablehnung durch GoGeoGo beseitigt, behält sich GoGeoGo das Recht vor, die abgelehnten oder entfernten Aufträge (erneut) zu veröffentlichen.

4.6.

Dieser Vertrag räumt GoGeoGo das Recht ein, Kundendaten sowie im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnene Informationen für Trendanalysen und zusammenfassende Berichte zu verwenden und in anonymisierter Form zu veröffentlichen.

4.7.

GoGeoGo behält sich das Recht vor, die Gestaltung und Darstellung der von ihr betriebenen Internetplattformen jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern. GoGeoGo ist ferner berechtigt, einzelne Funktionalitäten und Inhalte seiner Dienste nach eigenem Ermessen zu ändern, zu erweitern oder zu deaktivieren, soweit hierdurch keine wesentlichen Verpflichtungen von GoGeoGo gegenüber dem Kunden beeinträchtigt werden.

4.8. 

GoGeoGo ist insbesondere berechtigt, regelmässig Tests auf ihren Webseiten durchzuführen, um festzustellen, welche Darstellungsformen, Produktänderungen oder Dienstleistungen von den Nutzern und Kunden am besten angenommen werden. GoGeoGo wird den Kunden in der Regel nicht vorab über solche Tests informieren. Der Kunde hat jedoch grundsätzlich kein Widerspruchsrecht gegen die Durchführung eines Tests.

§ 5 Zahlungsmodalitäten

5.1.

Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel bei Vertragsabschluss, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich ohne die gesetzliche

Umsatzsteuer gemäss § 19 UStG, bis die Umsatzsteuer als zuzüglich deklariert wird. GoGeoGo behält sich das Recht vor, vom Kunden Vorleistungen zu verlangen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird der Zahlungsanspruch mit Vertragsschluss fällig und der Kunde hat eine Zahlungsfrist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.

5.2.

Bei Zahlungsverzug ist GoGeoGo berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise bis zur vollständigen Zahlung einzustellen. Bei vereinbarter Ratenzahlung wird der gesamte Restbetrag sofort zur Zahlung fällig, wenn eine Rate nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit gezahlt wird. Das Zurückbehaltungsrecht nach Satz 1 gilt entsprechend.

5.3.

Zahlungen per Überweisung aus dem Ausland akzeptiert GoGeoGo nur, wenn der Kunde gleichzeitig alle anfallenden Bankgebühren übernimmt. Zahlungen des Kunden werden stets auf die älteste offene Forderung angerechnet.

5.4.

Wir behalten uns vor, Rechnungen und damit zusammenhängende Korrespondenz, insbesondere Zahlungserinnerungen, ausschliesslich als Anhang einer E-Mail zu versenden. Der Kunde ist verpflichtet, eine aktuelle E-Mail-Adresse für den Versand zur Verfügung zu stellen und GoGeoGo Änderungen der E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen.

§ 6 Veröffentlichung und Inhalte der Anzeigen

6.1.

Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind nicht übertragbar oder abtretbar. Eine Übertragung des Vertrages auf Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von GoGeoGo.

6.2.

Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche von ihm auf den Webseiten von GoGeoGo veröffentlichten oder an GoGeoGo übermittelten Inhalte weder sittenwidrig noch rechtswidrig noch unlauter sind und keine Rechte Dritter verletzen. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde insbesondere, dass er über die zur Veröffentlichung der übermittelten Inhalte erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. GoGeoGo ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte oder sonstiges Material zu überprüfen oder aufzubewahren. Der Kunde verpflichtet sich, GoGeoGo alle Schäden, die aus einem Verstoss gegen diese Bestimmungen entstehen, auf erstes Anfordern zu ersetzen. Wird GoGeoGo von einem Dritten wegen einer Verletzung dieser Pflicht in Anspruch genommen, so wird GoGeoGo den Kunden hiervon unterrichten. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, GoGeoGo bei der Abwehr derartiger Ansprüche zu unterstützen.

6.3. 

Der Auftragnehmer behält sich jedoch das Recht vor, die Reichweite der Stellenanzeige durch besondere Massnahmen zu erhöhen und die Stellenanzeige auf andere Weise zu verbreiten und zu veröffentlichen, insbesondere gegenüber weiteren potenziellen Bewerbern und Lieferanten. Diese Massnahmen können die Nutzung anderer Print-, Offline- oder Online-Medien, Mobilgeräte, Fax, E-Mail oder Telefon sowie die Teilnahme an Karriereveranstaltungen umfassen. Der Auftragnehmer kann daher mit anderen Partnern zusammenarbeiten und den Stellenmarkt auch unter anderen URLs anbieten. Eine aktuelle Liste der Kooperationspartner kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Die Veröffentlichung in anderen Medien, z. B. in mobilfunkoptimierter Form, kann ein anderes Layout haben. Für diese zusätzlichen und freiwilligen Leistungen des Auftragnehmers entstehen dem Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten.

6.4.

GoGeoGo ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen. Zu diesem Zweck wird das Logo des Kunden während der Vertragslaufzeit sowohl auf der Website www.GoGeoGo.de als auch im Rahmen anderer Marketingaktivitäten wie Präsentationen, Messematerialien und Broschüren veröffentlicht. Zu diesem Zweck räumt der Kunde GoGeoGo das Nutzungsrecht an seinem Logo ein.

§ 7 Übermittlung des Formulars

Soweit sich der Kunde für die Nutzung eines Dienstes auf den von GoGeoGo betriebenen Websites registriert, ist er verpflichtet, alle bei der Registrierung abgefragten Informationen vollständig und richtig anzugeben. Der Kunde ist ferner verpflichtet, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Zugangsdaten und Inhalte vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.

§ 8 Leistungsschutz und Urheberrecht 

8.1 

Durch diesen Vertrag werden keine Eigentums- oder Nutzungsrechte, Lizenzen oder sonstige Rechte an der Software auf den Kunden übertragen. Alle Rechte an der vom Kunden genutzten Software sowie an Kennzeichen, Titeln, Marken und allen Urheberrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten, die GoGeoGo zustehen, verbleiben in vollem Umfang bei GoGeoGo.

8.2 

Der Kunde räumt GoGeoGo das erforderliche, nicht ausschliessliche Nutzungsrecht an den Schutzrechten des Kunden ein, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

8.3. 

GoGeoGo gilt als Hersteller und Urheber ihrer Datenbanken gemäss § 87a Abs. 1, 2 UrhG und § 4 UrhG und ist Inhaber aller damit verbundenen ausschliesslichen Rechte. Soweit nicht anders vereinbart, verbleiben alle zur Vertragserfüllung genutzten Schutzrechte des Kunden beim Kunden.

§ 9 Gewährleistungsrechte

9.1.

Die Erbringung der Leistungen erfolgt ausschliesslich zu den schriftlich vereinbarten Leistungsbedingungen. Der Kunde hat die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich gegenüber GoGeoGo zu rügen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, gelten die Leistungen als mangelfrei erbracht.

9.2.

Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

9.3.

Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von dem Mangel Kenntnis erlangt hat oder bei grober Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

§ 10 Haftung

10.1.

GoGeoGo haftet in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz, unabhängig von der Rechtsgrundlage. In allen anderen Fällen haftet GoGeoGo nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Diese Haftung ist auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung - vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes - ausgeschlossen.

10.2. 

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse betreffen nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn GoGeoGo die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

10.3.

Soweit GoGeoGo dem Kunden Textvorschläge für die Erstellung und Verwaltung von Stellenanzeigen zur Verfügung stellt, obliegt es dem Kunden, diese Vorschläge vor der Verwendung zu prüfen und gegebenenfalls so anzupassen, dass sie den geltenden rechtlichen Bestimmungen entsprechen. GoGeoGo übernimmt insoweit keine Gewähr dafür, dass die Inhalte den individuellen Anforderungen des Kunden genügen oder fehlerfrei sind.

§ 11 Datenschutz

11.1.

GoGeoGo ist verpflichtet, alle vom Kunden im Rahmen dieses Vertrages als „vertraulich“ gekennzeichneten Informationen, die GoGeoGo erhält, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und wird von GoGeoGo eingehalten.

11.2.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, bei der Verwendung von IDs, Passwörtern, Benutzernamen oder anderen Sicherheitseinrichtungen, die im Zusammenhang mit den Services zur Verfügung gestellt werden, die grösstmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Er hat alle Massnahmen zu ergreifen, um den vertraulichen und sicheren Umgang mit diesen Daten zu gewährleisten und deren Weitergabe an Dritte zu verhindern. Für den Fall, dass Dritte Kenntnis von seinem Passwort oder seiner Benutzerkennung erlangen, haftet der Kunde, es sei denn, er weist nach, dass der unberechtigte Zugriff nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist und er die Umstände nicht beeinflussen konnte.

11.3.

Der Kunde ist verpflichtet, GoGeoGo unverzüglich zu unterrichten, sobald er Kenntnis von einer möglichen oder bereits erfolgten unbefugten Nutzung seiner Zugangsdaten erlangt.

11.4.

Für den Fall, dass der Kunde gegen eine oder mehrere der in diesen AGB genannten Verpflichtungen verstösst, insbesondere, aber nicht ausschließlich gegen die in diesem Punkt genannten Verpflichtungen, behält sich GoGeoGo das Recht vor, die Services ohne weitere Ankündigung zu beenden und von der Website zu entfernen, ohne dass dadurch auf etwaige Zahlungsverpflichtungen des Kunden verzichtet wird.

11.5.

Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag und seiner Durchführung direkt oder indirekt erhalten, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Dritte sind nicht die mit GoGeoGo im Sinne der §§ 15 ff. AktG mit GoGeoGo verbunden sind. Diese Geheimhaltungspflicht erstreckt sich insbesondere auf Informationen über Preisgestaltung, Rabatte, Vergünstigungen und die Leistung der geschalteten Werbung (wie z. B. Page Impressions, Page Views und Response), soweit diese Informationen dem Kunden von GoGeoGo zur Verfügung gestellt werden.

11.6.

Für den Fall der Verletzung der Geheimhaltungspflicht verpflichtet sich die offenlegende Partei zur Zahlung einer Vertragsstrafe an die andere Partei. Die Höhe der Vertragsstrafe wird im Einzelfall von der anderen Partei nach billigem Ermessen festgesetzt.

11.7.

Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich nicht auf Informationen, die offenkundig sind oder der betreffenden Partei bereits bekannt waren. Sie gilt auch nicht für Informationen, die die betreffende Partei rechtmässig von Dritten erhalten hat oder die sie ohne Verstoß gegen Geheimhaltungsvereinbarungen selbst entwickelt hat. Die Beweislast dafür, dass eine bestimmte Information nicht der Geheimhaltungspflicht unterliegt, liegt bei der Partei, die sich auf diese Ausnahmen beruft.

11.8.

Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien oder nach Abwicklung eines Einzelauftrages. GoGeoGo ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden nach Massgabe der einschlägigen Datenschutzgesetze, -richtlinien und sonstigen Vorschriften unter Beachtung der jeweils geltenden Bestimmungen zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern.

11.9.

GoGeoGo stellt sicher, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von GoGeoGo zur Wahrung des Datengeheimnisses und zur besonderen Verschwiegenheit gemäss den anwendbaren Datenschutz-, Telekommunikations- und sonstigen einschlägigen Gesetzen verpflichtet sind.

§ 12 Mahnung

12.1.

Ist der Kunde wegen einer Veröffentlichung oder deren Inhalt auf den Webseiten von GoGeoGo abgemahnt worden, hat er bereits eine Unterlassungserklärung bezüglich bestimmter zur Veröffentlichung bereitgestellter oder selbst veröffentlichter Inhalte abgegeben oder eine entsprechende einstweilige Verfügung, ein Urteil, eine behördliche Anordnung oder eine vergleichbare gerichtliche Entscheidung erhalten, so ist der Kunde verpflichtet, GoGeoGo hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren.

12.2. 

Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, entfällt die Haftung von GoGeoGo. In diesem Fall hat der Kunde GoGeoGo unverzüglich auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter freizustellen und GoGeoGo alle Schäden zu ersetzen, die GoGeoGo dadurch entstehen.

§ 13 Laufzeit 

Der Vertrag tritt am Tag des Vertragsabschlusses in Kraft, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der festgelegten Laufzeit.

§ 14 Anpassungen der AGB

GoGeoGo behält sich das Recht vor, diese AGB bei Bedarf anzupassen. Eine Anpassung kann aus folgenden Gründen erforderlich sein: Um Änderungen in den geltenden Gesetzen umzusetzen, um redaktionelle Fehler zu korrigieren, um neue Produkte einzuführen oder um Klauseln zu präzisieren, um die Auslegung des Vertrages zu erleichtern.

§ 15 Schlussbestimmungen

15.1.

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.2.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit, Durchführbarkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich bereits jetzt, die ganz oder teilweise unwirksame, undurchführbare oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen, undurchführbaren oder undurchsetzbaren Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.

15.3.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland.