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Wissenschaftlicher Mitarbeiter / Mitarbeiterin (m/w/d) zur Detektion von GNSS-Störungen

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Wir sind das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG). Wir sorgen dafür, dass Ihr Navi immer den richtigen Weg findet und versorgen Deutschland mit Geodaten. Unsere Produkte sind die Problemlöser für Umwelt, Klima, Sicherheit und Infrastruktur und unterstützen u. a. das Technische Hilfswerk oder die Bundes­polizei bei der Bewältigung ihrer Aufgaben.

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Für unser Team im Referat G2 (Satellitennavigation) suchen wir wahlweise am Standort Frankfurt a. M. oder Leipzig zum frühestmöglichen Zeitpunkt und auf Dauer eine/n

Wissenschaftliche/n Mitarbeiter / Mitarbeiterin (m/w/d) zur Detektion von GNSS-Störungen

bis Entgeltgruppe 14; Kennziffer G2/15/2026

Ihre Aufgaben sind:

  • Entwicklung und Tests von Sensorplattformen sowie von Analysemethoden zur Detektion von Radio Frequency Interference bei GNSS, wie z. B. Jamming und Spoofing
  • Mitarbeit an nationalen und europäischen Konzepten zur Detektion und Behandlung von GNSS-Störungen
  • Unterstützung und Mitarbeit in nationalen und europäischen Gremien im Bereich GNSS-Monitoring

Sie bringen mit:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium (Uni/Master) der Fachrichtungen Physik, Nachrichtentechnik, Elektrotechnik, Geodäsie, Geoinformatik oder eines vergleichbaren Studiengangs. Eine einschlägige Promotion ist von Vorteil.
  • Sehr gute Kenntnisse in der Datenanalyse u. a. mit Methoden der Künstlichen Intelligenz, einschlägige Programmierkenntnisse oder Kenntnisse in der Konzeption und im Aufbau von Sensorplattformen
  • Erfahrungen in der Gremienarbeit auf nationaler oder europäischer Ebene sind von Vorteil

Was uns noch wichtig ist:

  • Gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen in der deutschen (B2-Niveau aufwärts) und der englischen Sprache
  • Gutes Organisationsgeschick und Freude an Teamarbeit
  • Bereitschaft zu gelegentlichen Dienstreisen im In- und Ausland
  • Voraussetzung für die Übernahme der Aufgaben ist eine erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG (Sicherheitsüberprüfung Ü2).

Was wir Ihnen bieten:

  • Eine Eingruppierung bis in die Entgeltgruppe (EG) 14 TVöD (Bund) bei Vorliegen der entsprechenden Qualifikationen sowie Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung. Die entsprechende Entgelthöhe kann der Entgelttabelle TVöD Bund entnommen werden.
  • Tarifliche Sonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
  • Mobiles Arbeiten bis zu 80 %
  • Flexible Arbeitszeitgestaltung ohne Kernarbeitszeiten und bis zu 24 Tagen im Jahr Zeitausgleich
  • 30 Tage Erholungsurlaub (bei 5-Tage-Woche) und die Möglichkeit, Resturlaub bis zum Ende des folgenden Jahres mitzunehmen; zusätzliche arbeitsfreie Tage am 24.12. und 31.12.
  • Individuelle Teilzeitbeschäftigung
  • Umfassende Einarbeitung und ein breites Fort- und Weiterbildungsangebot zur persönlichen und fachlichen Qualifikation
  • Feel-fit-Angebote (u. a. Gesundheitskurse, Sitz-Steh-Dynamik am Büroarbeitsplatz, kostenlose Impfangebote)
  • Unterstützung bei der Suche von Kinderbetreuungsplätzen oder einer Notfallbetreuung für pflegebedürftige Angehörige
  • Möglichkeit einer späteren Verbeamtung
  • Arbeitgeberzuschuss (23,28 € monatlich) zum DeutschlandJobTicket
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche und Zugang zu gesondertem Wohnungskontingent (ggf. auch Umzugskostenerstattung)

Wir haben Sie überzeugt? Dann sind wir gespannt auf Ihre Bewerbung. Bitte senden Sie Ihren Lebenslauf und gerne auch schon Ihre Zeugnisse unter Angabe der Kennziffer G2/15/2026 bis zum 02.08.2026 per E‑Mail an: bewerbungen@bkg.bund.de

Als persönliche Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Parlov, Referat Z 1, Tel.: 069 6333‑4179 gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten und Geschlechter. Diversität und Chancen­gleichheit sind bei uns ein fester Bestandteil der Personal­politik. Wir möchten Frauen ausdrücklich ermutigen, sich zu bewerben. Bewerbungen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.

Weitere Informationen zum BKG erhalten Sie im Internet unter www.bkg.bund.de

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